Auslagenregelung

Zur Auslage von Informationen in unseren Gemeinderäumen, zu Aushängen und Ansagen im Gottesdienst gelten folgende Regelungen:

Ohne Rückfrage können in den Gemeinderäumen Informationen oder Werbemittel

  • unserer Gemeindegruppen,
  • des Landesverbandes Berlin-Brandenburg im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland,
  • des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland,
  • von Gemeinden in der Köpenicker Ökumene
  • Gemeinden des Landesverbandes und
  • Initiativen, Aktionen und von Gruppen im Rahmen der Evangelischen Allianz

ausgelegt oder verteilt werden.

Nach Freigabe können andere Informationen oder Werbemittel verteilt werden. Die Freigabe erfolgt durch

  • den Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit für die Verteilung in den Gemeinderäumen bzw.
  • den Verantwortlichen für Gottesdienst und Musik für Ansagen im Gottesdienst.

Bei den Informationen muss eine konkrete Verbindung zur Gemeindearbeit erkennbar sein. Die Anfrage soll rechtzeitig, spätestens zwei Tage vorher, erfolgen. Bei Abwesenheit der Verantwortlichen sind andere Mitglieder der Gemeindeleitung bereit, die Freigabe zu erteilen. Es ist gut, wenn Materialien mit einem bestimmten Datum nach Ablauf dieses Termins auch selbstständig wieder entfernt werden.

Diese Regelungen gelten in der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Berlin-Köpenick (Baptisten) sinngemäß auch für

  • Ansagen im Gottesdienst,
  • das Verteilen in die Postfächer im Foyer und
  • den Email-Versand an den Gemeindeverteiler.