Der Bund Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden ist ein Zusammenschluss von ca. 830 Baptisten- und Brüdergemeinden. 85.000 getaufte Mitglieder, viele Kinder und Freunde gehören dazu
Evangelische Freikirchen haben sich schon 1926 zu einer Arbeitsgemeinschaft, der "Vereinigung Evangelischer Freikirchen", zusammengeschlossen, um die Beziehungen zu vertiefen und gemeinsame Aufgaben anzugehen.
Der Anlass:
In unserer Gemeinde wird man Mitglied durch die Taufe aufgrund des
Bekenntnisses des Glaubens bzw. durch Überweisung oder Aufnahme
von Geschwistern, die auf diese Weise in einer anderen Gemeinde getauft
wurden. Nun gibt es Geschwister, die in einer anderen Kirche als Kinder
getauft wurden, später zum Glauben gekommen sind und mit ihrer
Kindertaufe als ihrer Taufe glaubten und lebten. Einige solcher
Geschwister empfinden sich als Teil unserer Gemeinde und arbeiten
auch mit. Zwei von ihnen haben den Antrag gestellt, nun als Mitglieder
in die Gemeinde aufgenommen zu werden. Sie haben sich mit der biblischen
Lehre von der Taufe beschäftigt, erkennen sie an und vertreten sie,
sehen sich aber für ihre eigene Person an die empfangene Kindertaufe
gebunden. Sich jetzt bei uns taufen zu lassen, wäre deshalb für
sie eine Wiederholung der Taufe oder nur ein Gemeindeeintrittsritual
(was beides auch nach baptistischer Tauflehre eindeutig abzulehnen ist).
Bisheriger Weg:
Auf dem Weg zu einer Antwort hat sich der Gemeinderat auf zwei
Sondersitzungen mit dem Thema befasst und auch die Theologen unserer
Gemeinde gehört, es wurde in einer Seniorenstunde diskutiert und
am 22. Mai in einer erweiterten (öffentlichen) Sitzung des
Gemeinderats. Für die weitere Meinungsfindung will ich hier
einige wichtige Fragen und Argumente aus diesen Treffen wiedergeben und damit
möglichst viele Geschwister zum Mitdenken einladen, da wir ja letztendlich
in einer Gemeindeversammlung über die Anfrage entscheiden werden.
Zu diskutierender Vorschlag:
Um in solchen Fällen eine Mitgliedschaft zu ermöglichen, wäre
eine Änderung in unserer Gemeindeordnung erforderlich: die zusätzliche
Einführung einer Bekenntnismitgliedschaft, d. h. die Aufnahme auf das
Bekenntnis des Glaubens hin durch die Gemeindeversammlung (als
Einzelfallentscheidung für jede Person). Bedingung dafür
wäre, dass die betreffende Person die neutestamentliche Tauflehre aus
unserer Sicht kennt, anerkennt und mitträgt (so haben z. B. die Kinder
der Antragsteller die Glaubenstaufe empfangen), weiterhin wie bei
Taufbewerbern ausreichend langer Kontakt zur Gemeinde, verbindliche
Teilnahme am Gemeindeleben und ein vertrauenerweckendes Glaubensleben. Eine
solche Aufnahme schließt eine spätere Taufe nicht aus, wenn die
aufgenommene Person zu einer anderen Erkenntnis gelangt.
Gemeinsamer Boden:
Unabhängig davon, ob wir diesen Vorschlag unterstützen oder
ablehnen, teilen wir die Überzeugung, dass eine Säuglingstaufe
an sich (auch ohne nachfolgenden Glauben) keine gültige Taufe nach
der Schrift ist, dass Glaube und Taufe zusammengehören und dass Taufe
und Gemeinde(mit)gliedschaft zusammengehören. Diese Überzeugungen
stehen nicht zur Diskussion.
Welche Antwort gibt die Bibel?
Die eben genannten Dinge werden in der Bibel klar und eindeutig gelehrt.
Für unsere spezielle Frage finden wir allenfalls zwei Berichte
über "unzulängliche Taufen". Apg 19,1-7 berichtet
von Jüngern, die schon glaubten, aber nicht auf den Namen Jesu getauft
waren, sondern nur mit der Johannestaufe. Hier wurde die Taufe auf den Namen
Jesu nachgeholt. Im Gegensatz dazu wird von Apollos, der ebenfalls nur die
Johannestaufe empfangen hatte, keine erneute Taufe berichtet (Apg 18,24-28).
Ob diese Fälle mit unserer Fragestellung vergleichbar sind, ist Meinungssache und selbst wenn, finden wir hier ja gerade keine eindeutige Praxis. Fazit: Da es in neutestamentlicher Zeit solche Fälle noch nicht gab, haben wir zu dieser Frage kein Wort Jesu und keine apostolische Weisung, d. h. es gibt keine unmittelbare und schnelle biblische Auskunft. Eine Antwort suchen wir trotzdem in der Schrift, aber indirekt: über die Frage nach Wesen und Bedeutung von Taufe und Gemeinde nach dem Zeugnis des Neuen Testaments. Auf diesem indirekten Weg sind aber unterschiedliche Sichtweisen möglich, und daher sind unterschiedliche baptistische Lehrer und Theologen, Baptistengemeinden und ganze Bünde zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt.
Gibt das nicht Probleme im Bund?
Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Gemeinden, die eine solche
Möglichkeit in ihrer Ordnung vorgesehen haben (z. B. seit kurzem
unsere Nachbargemeinde Oberschöneweide). Es muss allerdings klar
sein, dass eine Gemeinde solch eine Entscheidung zunächst nur für
sich treffen kann, nicht für die anderen Gemeinden: d. h. im Falle
einer Überweisung wird die empfangende Gemeinde vorher informiert und
gefragt, und es ist denkbar, dass eine Aufnahme abgelehnt wird. Darauf werden
die Bewerber hingewiesen.
Geben wir damit nicht unsere baptistische Identität auf?
Nein. Weltweit ist das kein eindeutiges Zeichen des Baptismus, ganze
Bünde haben eine solche offene Aufnahmepraxis (z. B. Schweden, Kanada
oder die sonst besonders strengen Southern Baptists in den USA). Schon seit
dem 17. Jahrhundert gibt es Baptistengemeinden, die eine offene Mitgliedschaft
pflegen. In Deutschland ist durch J. G. Oncken eine andere Praxis prägend
gewesen (wobei gerade die von Oncken gegründete erste Baptistengemeinde
in Deutschland, die Onckengemeinde in Hamburg vor zehn Jahren als erste
Gemeinde eine solche Möglichkeit in ihre Verfassung aufgenommen hat),
aber die Bibel zeigt, dass Gewohnheit nicht von vornherein verpflichtet
(z. B. Apg. 10,9-24, wo Gott Petrus auf dem Dach mit einigem Aufwand davon
überzeugen muss, dass seine bisherige Praxis, von der er völlig
überzeugt ist, inzwischen Gottes Ziele hindert). Und die Frage wird ja
schon lange in unserem Bund intensiv und kontrovers diskutiert (die
Beiträge nur von 1956-86 sind in einem Buch vereinigt: Textbuch: Taufe und
Mitgliedschaft. im Auftrag des BEFG in Deutschland, herausgegeben von Günter
Balders, J. G. Oncken Verlag Kassel 1997).
Erkennen wir damit nicht nachträglich eine falsche Praxis
(der Säuglingstaufe) an?
Nein, wenn wir einer Bekenntnismitgliedschaft zustimmen, beinhaltet das keine
Anerkennung der Säuglingstaufe an sich, sondern wir akzeptieren nur je
einen persönlichen Umweg, den sich die Betroffenen nicht ausgesucht haben.
Sind damit nicht die Geschwister, die sich als Erwachsene "nochmals"
taufen ließen, ins Unrecht gesetzt? Nein, dieser Weg soll mit der
zusätzlichen Möglichkeit auf keinen Fall als falsch hingestellt oder
entwertet werden. Viele Geschwister haben es sich mit dieser Entscheidung nicht
leicht gemacht, und es werden sich sicher auch in Zukunft weiter Geschwister
für diesen Weg entscheiden.
Machen es sich die Geschwister nicht zu leicht, die auf dem Weg einer
Bekenntnismitgliedschaft in die Gemeinde wollen?
Im Gegenteil, denn dann wäre der einfachste Weg, sich bei uns ("noch
einmal") taufen zu lassen. Die Taufe ist diesen Geschwistern aber zu wertvoll,
als dass sie sie zur Eintrittskarte in die Gemeinde ohne innere Überzeugung
machen wollten deshalb wählen sie den schwereren und langwierigeren Weg,
den wir jetzt miteinander und mit ihnen gehen. Falls sich jemand wirklich auf diese
Art nur die Auseinandersetzung mit der neutestamentlichen Tauflehre ersparen wollte,
würden wir ihn der Gemeindeversammlung erst gar nicht zur Aufnahme vorschlagen.
Ist das Ganze nicht einfach eine Frage des Gehorsams?
Das wäre so, wenn wir eine eindeutige biblische Weisung hätten
(siehe oben). Es ist trotzdem insofern eine Frage des Gehorsams, dass betroffene
Geschwister sich von ihrem Gewissen her an die Taufe, die sie von ihrem Glauben
her als ihre Taufe anerkennen, gebunden wissen und im Falle einer
"nochmaligen" Taufe gegen ihre Überzeugung handeln müssten
(Röm 14,22-23).
Reicht es nicht, wenn wir diese Geschwister in einen offiziellen
Freundeskreis aufnehmen?
Das ist ein Weg, den manche Gemeinden gegangen sind. Problematisch daran sind
zwei Dinge: die Geschwister, die wirklich Mitglieder sein wollen, aber nur in
den Freundeskreis "dürfen", fühlen sich dadurch als
Mitglieder zweiter Klasse abgewertet. Und diese "Zwischen"-lösung
hat auch keine biblische Grundlage, wenn wir fragen: sind diese "Freunde"
nun Gemeindeglieder bzw. -mitglieder, dann kommen wir ins Schwimmen. "Nein"
zu sagen, ist falsch, wenn wir "Ja" antworten, kommt die Frage, warum
wir sie dann nicht auch wirklich als Mitglieder aufnehmen. Insofern ist das ein
unbefriedigender Kompromiss.
Wird hier nicht die neutestamentliche Reihenfolge umgekehrt?
Diese Frage trifft theologisch den entscheidenden Punkt. Zuerst ist zu sagen,
dass niemand von uns im Sinn hat, die neutestamentlich klar bezeugte Reihenfolge:
erst Glaube, dann Taufe umzukehren, deshalb taufen wir nur solche, die glauben
und diesen Glauben bekennen. Die Umkehrung der Reihenfolge finden wir (und die
betroffenen Geschwister) bereits vor.
Und nun ist es in der Tat die Frage, an der sich entscheidet, ob wir einer
Bekenntnismitgliedschaft zustimmen können oder nicht: gehört die
Reihenfolge "Glaube Taufe" zum Wesenskern der Taufe?
Dann wäre eine Ausnahme unter keinen Umständen möglich. Oder
gehört zum unaufgebbaren Wesen der Taufe nur die Zusammengehörigkeit
von Glaube und Taufe, während die Reihenfolge "nur" zur guten
Form und Ordnung gehört. In dem Fall verbietet sich natürlich trotzdem
eine Änderung, aber Ausnahmen sind nicht mehr ausgeschlossen. (Auch eine
"nochmalige" Taufe hat solche Formfehler: Der Bezug zum Anfang des
Glaubens, den die Taufe ausdrückt, geht verloren, denn die Betroffenen
stehen meist schon lange im Glauben und auch in der Mitarbeit).
Mit den Antworten soll auch keine Vorentscheidung getroffen werden, sondern Raum für unser weiteres gemeinsames Nachdenken geschaffen werden. Natürlich konnten in diesem Überblick nicht alle Fragen aufgenommen werden, die wir schon besprochen haben.
Winfried Glatz
Eine Stellungnahme zur baptistischen Identität durch die EBF (1992)
(im folgenden Punkt 6. von 13 Punkten)
Wir praktizieren die Taufe nur für Gläubige in den Leib Christi hinein
Baptisten stellen fest, dass die Taufe im NT und in der frühen Kirche normalerweise durch Untertauchen in Wasser praktiziert wurde, dass sie geschah im Namen des dreieinigen Gottes und dass sie vollzogen wurde an jenen, die ihre persönliche Glaubensbeziehung zu Jesus als Herrn bekennen konnten.
Ein Mensch muss deshalb glauben, bevor er getauft werden kann; in der Taufe kommt dieser menschliche Glaube zusammen mit der Gnade Gottes, nämlich in der Weise, dass der Gläubige teilhaben darf am Tod und an der Auferstehung Christi und damit auch Zeugnis gibt für die Erlösung. Wegen dieser umfassenden Bedeutung ist die Taufhandlung ungeeignet für Kleinkinder.
Die Taufe ist untrennbar verbunden mit der Aufnahme in die Mitgliedschaft der Gemeinde als Leib Christi, wobei Baptisten einander hinsichtlich der Art und Weise, wie dies zu geschehen hat, Gewissensfreiheit einräumen.
Viele Gemeinden bestehen darauf, dass diejenigen, die einer Gemeinde beitreten, vorher als Gläubige getauft sein müssen; andere sind bereit angesichts der bedauerlichen Zerissenheit der umfassenden weltweiten Kirche , diejenigen zu akzeptieren, die in anderen christlichen Kirchen als Kleinkinder getauft und konfirmiert worden sind; wieder andere gewähren, unter besonderen Umständen, die Mitgliedschaft einfach auf Grund eines Bekenntnisses des persönlichen Glaubens in Christus.
Trotz solcher Unterschiede glauben doch alle Baptisten, dass eine Rückkehr zur neutestamentlichen Praxis der Gläubigentaufe für ein rechtes Verständnis über das Wesen des Glaubens, der Gemeinde und der Nachfolge unbedingt notwendig ist.
(abgedruckt in Blickpunkt Gemeinde 1996/3 und in: Pauls Beasley-Murray/ Hans Guderian: Miteinander Gemeinde bauen, Oncken 1995).
Am 13. September 2001 haben sich ca. 30 Geschwister weiter mit dem Thema "Mitgliedschaft in unserer Gemeinde für Christen aus Kirchen mit anderer Taufpraxis" beschäftigt.
Da die verschiedenen Treffen zu diesem Thema in eine Entscheidung der Gemeindeversammlung münden werden, möchten wir Euch diesmal vorstellen, worum eine solche Entscheidung konkret gehen wird: um eine Ergänzung unserer Gemeindeordnung. Der § 3 "Mitgliedschaft" beginnt:
1. Die Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Taufe auf das persönliche Bekenntnis des Glaubens, die Aufnahme, wenn der Aufzunehmende bereits die Glaubenstaufe empfangen hat, die Überweisung von einer anderen Gemeinde, soweit der Aufzunehmende bereits die Glaubenstaufe empfangen hat, sowie die Wiederaufnahme.
Zu entscheiden ist nun, ob wir zustimmen, diesen Paragraphen durch einen weiteren Punkt zu ergänzen, der lauten könnte:
... in besonderen Fällen auf das Bekenntnis des Glaubens durch Aufnahmebeschluss der Gemeindeversammlung
Den inhaltlichen Hintergrund (der u.U. auch in die Gemeindeordnung aufgenommen werden könnte) erklärt folgende ausführlichere Formulierung:
Die Gemeinde bekennt sich zur neutestamentlichen Glaubenstaufe. Sie verkündigt und praktiziert den Zusammenhang von Glaube und Taufe, wie er nach dem Zeugnis des Neuen Testamentes überliefert ist. Neben dieser an der biblisch bezeugten Praxis orientierten Regel, wird unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) eine Aufnahme in die Gemeinde nicht an die vollzogene Glaubenstaufe gebunden, sondern an ein persönliches Bekenntnis des erfahrenen Heils in Jesus Christus.
Mit einer solchen Ergänzung unserer Gemeindeordnung würden wir unsere Taufpraxis nicht verändern, sondern der Gemeindeversammlung die Möglichkeit einräumen, konkrete Einzelfallentscheidungen überhaupt treffen zu können bisher können wir das nicht.
Die oben angesprochenen Voraussetzungen sind folgende:
Die betreffende Person
Über diese Fragen gab es wieder eine engagierte Diskussion, in der z.B. Konsens bestand, dass für unser Gemeindeverständnis die gelebte Taufe ein besonderes Gewicht besitzt. Weiterhin wurde die Zusammengehörigkeit von Glaube, Taufe und Mitgliedschaft betont und dass die zu findende Regelung dazu führen sollte, dass diese drei Größen, wo sie gegen die Schrift auseinandergerissen wurden, wieder zusammenkommen sollten.
Winfried Glatz
Taufe und Mitgliedschaft
Die hier zu lesenden Artikel in einem Dokument zusammengefasst
Der Antrag und eine Zusammenstellung von Argumenten
für und wider die Bekenntnismitgliedschaft